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ANTI-MINARETT-REKURS AUF GUTEM WEG Drucken E-Mail
19:35 20.05.2010, aktualisiert um 20:15
Anti-Minarett-Rekurs beim Strassburger Gerichtshof auf gutem Weg
Die Gegner der Anti-Minarett-Initiative können sich über einen Teilerfolg freuen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat einen der sechs Rekurse, die nach der Abstimmung vom 29. November eingereicht wurden, als formal zulässig befunden.

Minarett-Verbot bekommt Gegenwind (Archiv)

Die Schweizer Regierung muss nun bis am 15. September ihre Einschätzungen vorlegen. Dieses erste grüne Licht des Strassburger Gerichtshofs sei eine bedeutende Etappe, sagte Ridha Ajmi, der Genfer Anwalt der muslimischen Organisationen, welche Mitte Dezember an die Menschenrechtsinstanz gelangt waren, zur Nachrichtenagentur SDA.

Die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime in Neuenburg und die Genfer Vereinigung der Muslime sind über das Abstimmungsresultat vom 29. November betrübt. Die Befürworter der Initiative hätten bei der Bevölkerung Ängste geweckt, die nichts mit den Muslimen in der Schweiz zu tun hätten.

Sie wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der Europäischen Menschrechtskonvention überprüfen lassen.

Insgesamt sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sechs Rekurse zum Minarett-Verbot eingegangen. Ausser von den vier muslimischen Organisationen stammen sie vom früheren Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, und vom Genfer Anwalt Yves-Michel Baechler. Der Mediendienst des Strassburger Gerichtshofs liess verlauten, es werde noch eine Weile dauern, bis alle Rekurse behandelt seien.