Als Knabe aus katholischer Familie war ich vor 40 Jahren in Winterthur
von der Schule dispensiert, um an Fronleichnam, einem Donnerstag, an
der feierlichen Prozession und dem Gottesdienst auf dem Fussballplatz
teilzunehmen. Jüdische Kinder wurden an Samstagen von einzelnen
Schularbeiten freigestellt. Heute werden muslimische Kinder am Fest zum
Abschluss des Fastenmonats Ramadan dispensiert. Es ist also nichts
Neues, dass die Zürcher Volksschule auf religiöse Bedürfnisse Rücksicht
nimmt. In ihr gelten seit langem dieselben Grundsätze für alle
Religionen. Alle Kinder haben in der Schule dieselben Rechte und
Pflichten, alle lernen nach demselben Lehrplan. Die Schule achtet zudem
die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die in der Bundesverfassung
verankert ist.
In den letzten Tagen wurde intensiv über die
Behandlung der Muslime in der Schule debattiert. Die Zürcher Schulen
sind in diesen Fragen nicht ratlos, wie der «Tages-Anzeiger» am 27.
Februar titelte. Im Gegenteil existieren seit langem Regelungen über
«Muslimische Schülerinnen und Schüler in der Volksschule». Sie wurden
nach Gesprächen zwischen der Bildungsdirektion und Vertretern der
muslimischen Gemeinschaften bereits 1989 publiziert - zu einer Zeit
also, als erst wenige muslimische Kinder unsere Schulen besuchten. 2003
wurden diese Richtlinien gemeinsam von der Bildungsdirektion und dem
Verband der islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) aktualisiert
und neu herausgegeben.
Wenig Dispensationen
Bemerkenswert
ist der Konsens: Beide Seiten sind sich einig über das
Integrationsprinzip. Die islamischen Gemeinschaften bekräftigen, dass
der Besuch der Volksschule und aller ihrer Fächer mit ihrem Glauben zu
vereinbaren ist. Man ist sich auch einig, dass die Schule in einzelnen
Fällen auf religiöse Bedürfnisse Rücksicht nimmt. Das betrifft konkret
die hohen Feiertage, für die sich muslimische Schülerinnen und Schüler
vom Unterricht dispensieren lassen können. Wenn Eltern einen grossen
Glaubenskonflikt geltend machen, können sie gemäss einem Urteil des
Bundesgerichts ihre Tochter im Ausnahmefall auch vom Schwimmunterricht
befreien lassen. Weitere Dispensationen sind nicht vorgesehen - auch
nicht vom Turnunterricht, wie Medien gelegentlich behaupteten. Im
Übrigen beanspruchen muslimische Kinder weit weniger Dispenstage, als
sie Anrecht hätten. Wenn die Schule christliche Unterrichtsinhalte
behandelt, erteilt sie genauso wenig eine Dispensation wie wenn sie das
Judentum, den Islam oder den Buddhismus bespricht. Denn der Lehrplan
schreibt vor, dass alle Jugendlichen über eine Allgemeinbildung zu
verschiedenen Religionen verfügen. Insgesamt tangieren also die
Rücksichten aus religiösen Gründen den Schulalltag wenig. Sie
beeinträchtigen weder das Integrationsprinzip noch die Ordnung der
Schule. Von einer Vorzugsbehandlung der Muslime, die die Schule hilflos
macht, kann keine Rede sein.
Gelegentlich fordern Stimmen, sich
am rigiden Modell Frankreichs zu orientieren. In den dortigen Schulen
sind beispielsweise alle auffälligen religiösen Symbole wie das
islamische Kopftuch, grosse christliche Kreuze oder Kippas, jüdische
Käppchen, verboten. Diese Massnahmen stehen in einer langen Tradition
eines strengen Laizismus. Sie folgen einer Politik, die ethnische und
religiöse Unterschiede ignorieren will. Es ist zweifelhaft, ob sich
dieses Modell einfach auf die Schweiz übertragen lässt, die historisch
einen ganz anderen Weg gegangen ist. Denn in der Geschichte unseres
Landes hat sich bewährt, auf Bedürfnisse von Minderheiten Rücksicht zu
nehmen, den Dialog zu pflegen und Toleranz zu üben. Auf diese Weise
konnten die Konflikte zwischen Katholiken und Protestanten, die
zunächst in einen Bürgerkrieg geführt hatten, beigelegt werden. Auf
diesem Weg erreichte auch die jüdische Gemeinschaft eine anerkannte
Stellung in der Gesellschaft.
Die gleiche Haltung hat sich
bisher auch im Umgang der Zürcher Volksschule mit den «Islamfragen»
bewährt. Es gibt zwar ab und zu Reibungen und unterschiedliche
Vorstellungen, aber keine unlösbaren Konflikte. Oft haben Exponenten
des islamischen Dachverbandes zwischen muslimischen Eltern und
Lehrpersonen oder Schulpflegen vermittelt und Kompromisse gefunden. Die
Schulen selbst haben diese Fragen nie als eines der grossen Probleme
bezeichnet. Eine restriktive Linie würde wohl zu vielen unnötigen
Querelen wie in Frankreich führen und den sozialen Frieden eher
beeinträchtigen als fördern.
Die Schule fördert die Integration
Eine
in religiöser, kultureller und sozialer Hinsicht so vielfältige
Gesellschaft wie die unsere ist auf eine gemeinsame Sprache und auf
gemeinsame Werte angewiesen. Die öffentliche Schule leistet dafür eine
höchst verdienstvolle Arbeit. Sie tut dies auch, indem sie die
Rechtsgleichheit hochhält und so die Integration aller Kinder,
unbesehen ihrer Zugehörigkeit und Herkunft, fördert. Die hiesigen
religiösen Gemeinschaften ihrerseits tragen ebenfalls dazu bei, die
gemeinsamen, für unsere Gesellschaft grundlegenden Werte zu pflegen.
Sie stehen etwa ein für einen respektvollen Umgang mit den Mitmenschen
oder für die Solidarität, die Hilfe für die Schwächeren. Wer in der
Schweiz in Kontakt mit Muslimen steht, wird bestätigen, dass diese
grossmehrheitlich zu den konstruktiven Kräften zählen.
Markus
Truninger arbeitet in der Bildungsdirektion des Kantons Zürich und ist
dort verantwortlich für Fragen der Integrationh und der multikulturell
zusammengesetzten Schulen.